1. Anmeldung und Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich oder telefonisch
erfolgen. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich,
wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich
bestätigen.
1.2. Für die vertragliche Verpflichtung aller in der Reiseanmeldung
aufgeführten Personen steht der Anmelder
mit seiner Unterschrift unter die Reisemeldung/
Reisevertrag ein.
1.3. Bezahlung der Reise
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von
10% des Reisepreises fällig, mindestens jedoch 25,00
Euro pro Person. Die Restzahlung leisten Sie bitte bis
spätestens 21 Tage vor Reiseantritt. Dazu erfolgt keine
nochmalige Aufforderung.
1.4. Reisesicherungsschein
Mit Leistung der Anzahlung wird der entsprechende
Sicherungsschein (Insolvenzversicherung) ausgehändigt.
2. Für die vertraglichen Leistungen
sind grundsätzlich die Angaben in der Reiseanmeldung/
Reisevertrag maßgeblich und gültig. Sie beruhen
auf den Angaben in unserem Reiseprospekt. Änderungen
und Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Insbesondere behält sich der Reiseveranstalter vor, auf andere gleichwertige Unterkünfte
auszuweichen sowie im Winter, falls nötig, die Wassertoiletten
in den Bussen abzuschließen.
3. Leistungs- und Preisänderungen sind auch
nach Vertragsabschluss noch möglich.
3.1. Wird der Gesamtzuschnitt der Reise durch Leistungsänderung
erheblich verändert, stellen wir Ihnen
frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Rücktrittsgebühr
vom Reisevertrag zurücktreten. Weitergehende
Ansprüche bestehen nicht.
3.2. Falls notwendige Preisänderungen nach oben die
10% Grenze übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren
innerhalb von 10 Tagen mittels einer schriftlichen
Erklärung vom Reisevertrag zurückzutreten.
3.3. Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich vermerkt,
für die Unterkunft im Doppelzimmer.
Bitte beachten Sie, dass bei Buchung eines halben Doppelzimmers,
eine Umwandlung in ein Einzelzimmer mit entsprechendem Zuschlag erfolgen muss, wenn kein
zweiter Teilnehmer gefunden wird.
3.4. Sollten sich nachträglich Veränderungen der behördlich
festgelegten oder genehmigten Beförderungstarife,
der Mehrwertsteuer, der Treibstoffkosten,
Abgaben, Gebühren (Vignetten, Maut etc.) usw. ergeben,
sind wir ebenfalls zu einer nachträglichen Anpassung
unserer Preise berechtigt.
4. Rücktritt durch den Kunden und
Umbuchung
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine
schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung wird gültig mit dem Datum des Poststempels bzw. der Übergabe im Reisebüro.
4.2. Die Kosten, die für Sie bei Reiserücktritt entstehen:
· bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 15,– Euro pro Person
· vom 34.–25. Tag vor Reisebeginn 15% des Gesamtpreises
· vom 24.–15. Tag vor Reisebeginn 35% des Gesamtpreises
· vom 14.–8. Tag vor Reisebeginn 50 % des Gesamtpreises
· vom 7.–3. Tag vor Reisebeginn 70% des Gesamtpreises
am vorletzten und am Reisetag selbst ist der volle Reisepreis
zu zahlen. Eine Kostenbefreiung ist nur möglich,
wenn Ersatzteilnehmer durch Sie gestellt werden.
Eine Umbuchung auf andere Reiseteilnehmer ist kostenfrei.
Für Schiffsreisen gelten spezifische Stornogebühren
und Vertragsregelungen. Diese erfahren Sie bei
Buchung der Reise.
5. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere
Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Reiseveranstalter
den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter
zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Leistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen.
5.1. Eine Kündigung durch uns ist ebenfalls möglich,
wenn die notwendige Mindestteilnehmerzahl von 20
Personen bis zu 14 Tage vor Reiseantritt nicht erreicht
wird. Für eine ausgefallene Fahrt erhalten Sie den eingezahlten
Betrag zurück. Weitere Ansprüche können
nicht gewährt werden.
6. Gewährleistung
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, kann
der Reisende Abhilfe verlangen. Die Abhilfe besteht in
der Beseitigung des Mangels bzw. in einer gleichwertigen
Ersatzleistung.
6.1. Mitwirkungspflicht des Reisenden Sie sind verpflichtet,
bei Leistungsstörungen alles zu tun, um
eventuelle Schäden gering zu halten.
6.2. Sollten Sie wider Erwarten, Grund zu Beanstandungen
haben, so wenden Sie sich bitte unverzüglich
an die Reiseleitung, an unsere Vertragspartner bzw. an
den Vertreter des Busunternehmens.
7. Haftung
7.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Reiseunternehmens für eine gewissenhafte
Reisevorbereitung, nicht aber für Unregelmäßigkeiten
unserer Vertragspartner. Die Leistungsträger werden
von uns sorgfältig ausgewählt und überwacht.
7.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich
von Fremdleistungen, die in der Reiseausschreibung
als solche gekennzeichnet sind und von uns lediglich
vermittelt oder empfohlen werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen
usw.). Dies gilt auch für Beförderungen im Linienverkehr,
Liftfahrten und für Schiffsreisen.
7.3. Die Haftung von uns - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ist insgesamt unter Einschluss des gezahlten
Reisepreises auf die dreifache Höhe des Reisepreises
beschränkt.
7.4. Für Schäden am Reisegepäck, die außerhalb des
Busses entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Wir
empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Gepäckversicherung.
Die Beaufsichtigung des Reisegepäcks
bis zum Beladen obliegt jedem Kunden selbst. Für im
Bus zurückgelassene Wertgegenstände übernehmen
wir prinzipiell keine Haftung. Diese sind immer am
Mann zu tragen oder im Hotelsafe zu hinterlegen.
Reisemängel während der Fahrt bzw. betreffs des Hotels
bitten wir sofort an Ort und Stelle dem Busfahrer
bzw. der Rezeption des Hotels mitzuteilen, um schnelle
Abhilfe zu schaffen.
Erfolgt keine konkrete Mängelanzeige und Regressforderung
während der Reise und des Aufenthaltes im
Hotel oder an den Busfahrer bzw. an die Hotelleitung,
können nach der Reise in den Reisebüros keine Mängel
geltend gemacht werden.
8. Ansprüche
Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrtermin schrriftlich bei uns geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
Ansprüche nach Reiseende nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder oder eines gesetlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Alle übrigen Ansprüche verjähren nach 1 Jahr.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-,
Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
Nachteile und Kosten durch Nichtbeachtung
dieser gehen zu seinen Lasten.
Wir gewähren Kinderrabatt!
Bei Gruppenbuchung ab 12 Personen gewähren wir
dem Verantwortlichen Rabatt.
Die Preise galten bei Drucklegung. Spätere Veränderung
vorbehalten. Wir haften nicht für Druckfehler.
Veranstalter:
Bines Reisekiste
Inh. Sabine Haldi
Seestraße 8
01067 Dresden
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