Unsere Reisebedingungen

  

1. Anmeldung und Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen.

1.2. Für die vertragliche Verpflichtung aller in der Reiseanmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder mit seiner Unterschrift unter die Reisemeldung/ Reisevertrag ein.

1.3. Bezahlung der Reise
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig, mindestens jedoch 25,00 Euro pro Person. Die Restzahlung leisten Sie bitte bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt. Dazu erfolgt keine nochmalige Aufforderung.

1.4. Reisesicherungsschein
Mit Leistung der Anzahlung wird der entsprechende Sicherungsschein (Insolvenzversicherung) ausgehändigt.

2. Für die vertraglichen Leistungen
sind grundsätzlich die Angaben in der Reiseanmeldung/ Reisevertrag maßgeblich und gültig. Sie beruhen auf den Angaben in unserem Reiseprospekt. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere behält sich der Reiseveranstalter vor, auf andere gleichwertige Unterkünfte auszuweichen sowie im Winter, falls nötig, die Wassertoiletten in den Bussen abzuschließen.

3. Leistungs- und Preisänderungen sind auch nach Vertragsabschluss noch möglich.
3.1. Wird der Gesamtzuschnitt der Reise durch Leistungsänderung erheblich verändert, stellen wir Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Rücktrittsgebühr vom Reisevertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

3.2. Falls notwendige Preisänderungen nach oben die 10% Grenze übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren
innerhalb von 10 Tagen mittels einer schriftlichen Erklärung vom Reisevertrag zurückzutreten.

3.3. Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, für die Unterkunft im Doppelzimmer.

Bitte beachten Sie, dass bei Buchung eines halben Doppelzimmers, eine Umwandlung in ein Einzelzimmer mit entsprechendem Zuschlag erfolgen muss, wenn kein zweiter Teilnehmer gefunden wird.

3.4. Sollten sich nachträglich Veränderungen der behördlich festgelegten oder genehmigten Beförderungstarife, der Mehrwertsteuer, der Treibstoffkosten, Abgaben, Gebühren (Vignetten, Maut etc.) usw. ergeben, sind wir ebenfalls zu einer nachträglichen Anpassung unserer Preise berechtigt.

4. Rücktritt durch den Kunden und Umbuchung

4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung wird gültig mit dem Datum des Poststempels bzw. der Übergabe im Reisebüro.

4.2. Die Kosten, die für Sie bei Reiserücktritt entstehen:
· bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 15,– Euro pro Person
· vom 34.–25. Tag vor Reisebeginn 15% des Gesamtpreises
· vom 24.–15. Tag vor Reisebeginn 35% des Gesamtpreises
· vom 14.–8. Tag vor Reisebeginn 50 % des Gesamtpreises
· vom 7.–3. Tag vor Reisebeginn 70% des Gesamtpreises
am vorletzten und am Reisetag selbst ist der volle Reisepreis zu zahlen. Eine Kostenbefreiung ist nur möglich, wenn Ersatzteilnehmer durch Sie gestellt werden. Eine Umbuchung auf andere Reiseteilnehmer ist kostenfrei. Für Schiffsreisen gelten spezifische Stornogebühren und Vertragsregelungen. Diese erfahren Sie bei Buchung der Reise.

5. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

5.1. Eine Kündigung durch uns ist ebenfalls möglich, wenn die notwendige Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen bis zu 14 Tage vor Reiseantritt nicht erreicht wird. Für eine ausgefallene Fahrt erhalten Sie den eingezahlten Betrag zurück. Weitere Ansprüche können nicht gewährt werden.

6. Gewährleistung
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Mangels bzw. in einer gleichwertigen Ersatzleistung.

6.1. Mitwirkungspflicht des Reisenden Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles zu tun, um eventuelle Schäden gering zu halten.

6.2. Sollten Sie wider Erwarten, Grund zu Beanstandungen haben, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Reiseleitung, an unsere Vertragspartner bzw. an den Vertreter des Busunternehmens.

7. Haftung
7.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reiseunternehmens für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, nicht aber für Unregelmäßigkeiten unserer Vertragspartner. Die Leistungsträger werden von uns sorgfältig ausgewählt und überwacht.

7.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die in der Reiseausschreibung als solche gekennzeichnet sind und von uns lediglich vermittelt oder empfohlen werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Dies gilt auch für Beförderungen im Linienverkehr, Liftfahrten und für Schiffsreisen.

7.3. Die Haftung von uns - gleich aus welchen Rechtsgründen - ist insgesamt unter Einschluss des gezahlten Reisepreises auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt.

7.4. Für Schäden am Reisegepäck, die außerhalb des Busses entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Gepäckversicherung. Die Beaufsichtigung des Reisegepäcks bis zum Beladen obliegt jedem Kunden selbst. Für im Bus zurückgelassene Wertgegenstände übernehmen wir prinzipiell keine Haftung. Diese sind immer am Mann zu tragen oder im Hotelsafe zu hinterlegen. Reisemängel während der Fahrt bzw. betreffs des Hotels bitten wir sofort an Ort und Stelle dem Busfahrer bzw. der Rezeption des Hotels mitzuteilen, um schnelle Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine konkrete Mängelanzeige und Regressforderung während der Reise und des Aufenthaltes im Hotel oder an den Busfahrer bzw. an die Hotelleitung, können nach der Reise in den Reisebüros keine Mängel geltend gemacht werden.

8. Ansprüche
Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrtermin schrriftlich bei uns geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

Ansprüche nach Reiseende nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder oder eines gesetlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Alle übrigen Ansprüche verjähren nach 1 Jahr.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile und Kosten durch Nichtbeachtung dieser gehen zu seinen Lasten.

Wir gewähren Kinderrabatt!
Bei Gruppenbuchung ab 12 Personen gewähren wir dem Verantwortlichen Rabatt.

Die Preise galten bei Drucklegung. Spätere Veränderung vorbehalten. Wir haften nicht für Druckfehler.

Veranstalter:
Bines Reisekiste
Inh. Sabine Haldi
Seestraße 8
01067 Dresden